Wappen

Gemeindevertretungs- & Bürgermeisterwahl 2019

Veröffentlichungsdatum05.02.2019Lesedauer3 Minuten

Am 10. März 2019 finden in Salzburg die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen statt. Der Termin für eine eventuelle Bürgermeisterstichwahl ist für 24. März 2019 angesetzt. 

Wahlberechtigt
sind alle österreichischen Staatsbürger und nicht österreichische EU-Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (20.12.2018) in Oberalm mit Hauptwohnsitz gemeldet und in die Wählerevidenz eingetragen sind.

ACHTUNG: Personen, die nach dem Stichtag (20.12.2018) ihren Hauptwohnsitz geändert haben, sind nach wie vor in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie am Stichtag gemeldet waren. Es sind daher auch allfällige Wahlkartenanträge an diese Gemeinde zu richten.


Amtliche Wahlinformation: 
Drei Wochen vor der Wahl werden durch die Gemeinde wieder sogenannte Wählerverständigungskarten, inkl. umfangreichen Informationen betreffend die Briefwahl, an alle Wahlberechtigten verschickt. Diese enthalten neben dem Namen des Wahlberechtigten, das zuständige Wahllokal, die Öffnungszeiten sowie die laufende Nummer im Stimmverzeichnis. Bitte nehmen Sie zur Stimmabgabe neben dem vorgeschriebenen Ausweisdokument auch diese Wählerverständigungskarte mit. Sie erleichtern damit den Wahlbehörden die Arbeit und tragen zu einer zügigeren Wahlabwicklung bei.


Wählen mit Wahlkarte (Briefwahl):
Wer am Wahltag nicht in Oberalm ist, kann die Stimmabgabe auch mittels der Briefwahl erledigen. Dabei ist wichtig, dass die Briefwahlkarte bis spätestens am Wahltag (10.03.2019, 16.00 Uhr) bei der Gemeindewahlbehörde im Gemeindeamt oder einer Sprengelwahlbehörde in Oberalm einlangt. Sie kann per Post (Postweg beachten!) übermittelt oder auch persönlich abgegeben werden.


Beantragung einer Wahlkarte bei der Marktgemeinde Oberalm:
Die Wahlkarten können ab sofort beantragt werden, die Ausgabe kann jedoch erst ab Mitte Februar nach Vorliegen der Drucksorten erfolgen.
Die Beantragung einer Wahlkarte für eine andere Person ist nur mit schriftlichem Antrag und einer Vollmacht möglich.

persönlich
mit Lichtbildausweis (nicht telefonisch) bis spätestens 07.03.2019, 12.00 Uhr, im Gemeindeamt Oberalm, Halleiner Landesstraße 51, 5411 Oberalm.

schriftlich bis spätestens 07.03.2019, 17.00 Uhr (Achtung, Postzustellung kann nicht gewährleistet werden!)
--> mit Online-Wahlkartenantrag (siehe Startseite)
--> mit E-Mail



Vorgang für die Briefwahl:
   

  1. zunächst der Wahlkarte die amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte Wahlkuvert entnehmen, dann
  2. die amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
  3. die ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das gummierte Wahlkuvert legen, dieses zukleben und in die Wahlkarte zurücklegen; anschließend
  4. durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie die amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
  5. die Wahlkarte zukleben und
  6. dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der Gemeindewahlbehörde Oberalm einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen, bei einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei einer Sprengelwahlbehörde direkt abgeben.

Häufige Gründe, warum eine Briefwahl ungültig ist:

  1. Das Wahlkartenkuvert ist nicht zugeklebt
  2. Das Wahlkartenkuvert ist nicht unterschrieben.
  3. Die Stimmzettel wurde nicht in das Stimmkuvert gegeben.
  4. Das Stimmkuvert ist nicht zugeklebt.
  5. Die Wahlkarte ist verspätet bei der Wahlbehörde eingetroffen.
     

Das Gemeindegebiet von Oberalm ist in 3 Wahlsprengel mit folgenden Wahllokalen eingeteilt. Die Wahlzeit wurde für alle Wahlsprengel mit 8:00 bis 16:00 Uhr festgelegt.

Wahlsprengel 1 – Oberalm 1, Amtsgebäude EG
Wahlsprengel 2 – Oberalm 2, Amtsgebäude EG Eingang Musik
Wahlsprengel 3 – Oberalm 3, Seniorenresidenz Schloss Kahlsperg