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Hundehaltung

Meldepflicht

Jeder Hundehalter, der in der Marktgemeinde Oberalm einen Hund hält oder für länger als einen Monat in Pflege nimmt, hat dies spätestens innerhalb eines Monats beim Gemeindeamt Oberalm (Buchhaltung) zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für neugeborene Hunde. Ebenso ist jede Abgabe von Hunden unverzüglich zu melden. Bei der Anmeldung bekommt jeder Hund eine Hundemarke, die er sichtbar am Halsband zu tragen hat. (Hundeabgabe-Verordnung)

Hundekot - richtig entsorgt

Hundehalter sind während des ganzen Jahres verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) im gesamten Gemeindegebiet zu beseitigen. Die Entsorgung ist über die aufgestellten Hundekotbeutelspendern möglich. (Ortspolizeiliche Verordnung - Verhinderung von Verunreinigungen durch Hundekot)

Leinenpflicht

In der Marktgemeinde Oberalm wurde eine Leinenpflicht verordnet (Ortspolizeiliche Verordnung - Hundehalteverordnung). Freilaufende Hunde lösen bei Weide- und Wildtieren Fluchtreaktionen aus.


Ausbildung für Hundehalter

Verordnung d. Sbg. Landesreg. über die für das halten von Hunden erford. Ausbildung  - Landesgesetzblatt

Novelle Salzburger Landessicherheitsgesetz - Landesgesetzblatt

Zuständig

Formulare