Meldepflicht
Jeder Hundehalter, der in der Marktgemeinde Oberalm einen Hund hält oder für länger als einen Monat in Pflege nimmt, hat dies spätestens innerhalb eines Monats beim Gemeindeamt Oberalm (Buchhaltung) zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für neugeborene Hunde. Ebenso ist jede Abgabe von Hunden unverzüglich zu melden. Bei der Anmeldung bekommt jeder Hund eine Hundemarke, die er sichtbar am Halsband zu tragen hat. (Hundeabgabe-Verordnung)
Hundekot - richtig entsorgt
Hundehalter sind während des ganzen Jahres verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) im gesamten Gemeindegebiet zu beseitigen. Die Entsorgung ist über die aufgestellten Hundekotbeutelspendern möglich. (Ortspolizeiliche Verordnung - Verhinderung von Verunreinigungen durch Hundekot)
Leinenpflicht
In der Marktgemeinde Oberalm wurde eine Leinenpflicht verordnet (Ortspolizeiliche Verordnung - Hundehalteverordnung). Freilaufende Hunde lösen bei Weide- und Wildtieren Fluchtreaktionen aus.
Ausbildung für Hundehalter
Verordnung d. Sbg. Landesreg. über die für das halten von Hunden erford. Ausbildung - Landesgesetzblatt
Novelle Salzburger Landessicherheitsgesetz - Landesgesetzblatt