Impressum |Sitemap |Cookies |Barrierefreiheit |Datenschutz
Navigation: Startseite > Bürgerservice > Elektronische Zustellung
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.
Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.
Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.
Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:
Einkommensteuergesetz (EStG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug
Wohnen
Bauen