Für unverbaute und unbefristete Baulandgrundstücke ist gemäß § 77b ROG 2009 ein Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag (IBB) zu leisten.
Abgabenschuldner sind gemäß § 77b Abs 3 ROG 2009 grundsätzlich die Eigentümer/innen der unverbauten und unbefristeten Baulandgrundstücke.
Gemäß § 77b Abs 6 ROG 2009 haben Abgabenschuldner/innen bei der Abgabenbehörde grundsätzlich für jedes Kalenderjahr bis zum 15. Mai des Folgejahres eine Abgabenerklärung einzureichen.