Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,

  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile

  • Heiratsurkunde der Eltern

  • Meldenachweise beider Elternteile

  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden.


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Zuständig


Christine Innerhofer - 2025
Kontaktdaten von Christine Innerhofer
FunktionSachbearbeiterin
NameChristine Innerhofer
Telefon+43 6245 807 35 10
E-Mailc.innerhofer@oberalm.at
BüroErdgeschoß

Petra Holl
Kontaktdaten von Petra Holl
FunktionAmtsleiterin
NamePetra Holl
Telefon+43 6245 807 35 14
E-Mailp.holl@oberalm.at
BüroObergeschoß

Barbara Haslauer
Kontaktdaten von Barbara Haslauer
FunktionBuchhaltung
NameBarbara Haslauer
Telefon+43 6245 807 35 12
E-Mailb.haslauer@oberalm.at
BüroObergeschoß