Nachstehend informieren wir über die wichtigsten Aspekte rund um die Bezahlung kommunaler Abgaben und Gebühren. Die Gemeinde ist verpflichtet, auf Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Gleichbehandlung zu achten, daher wird auf fristgerechte Zahlungsabwicklung Wert gelegt.
Bei Zahlungsverzug werden zunächst Mahnungen versendet. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, können rechtliche Schritte wie eine Exekution beim Gericht eingeleitet werden. Für verspätete Zahlungen fällt automatisch ein Säumniszuschlag von 2 % des offenen Betrags an sowie eine Mahngebühr zwischen 3,00 € und 30,00 €.
Mahnungen werden schriftlich gemäß § 227 Bundesabgabenordnung zugestellt. Bleibt auch danach ein Ausgleich offen, sieht die BAO weitere Maßnahmen vor, wie etwa die Beantragung einer Exekution beim zuständigen Gericht.
Zahlungserleichterungen können gewährt werden, dazu ist ein schriftlicher Antrag, vor Ablauf der Zahlungsfrist, erforderlich.
Praktischer Tipp: Abbuchungsauftrag nutzen
Um Zahlungsfristen nicht zu verpassen und zusätzliche Kosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, empfehlen wir, einen Abbuchungsauftrag zu erteilen. So werden fällige Beträge automatisch und pünktlich überwiesen. Dies spart nicht nur Zeit und Wege zur Bank, sondern sorgt auch dafür, dass Sie sich keine Gedanken mehr über Zahlungstermine machen müssen.
Für Fragen rund um dieses Thema stehen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen der Finanzverwaltung, Frau Neuburger, Frau Haslauer und Frau Schuck zur Verfügung.
Haushaltsbeschluss 2026 (191 KB) - .PDF