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Achtung!Abgelaufen: 29.09.2024

Nationalratswahl am 29.09.2024

Veröffentlichungsdatum15.07.2024Lesedauer2 Minuten
NRW 2024

Wahltag: Sonntag, 29.09.2024

Stichtag: 09.07.2024


allgemeine Informationen

  • Wahlberechtigt ist, 
  • wer am Stichtag (09.07.2024) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt wird und spätestens am Wahltag (29.09.2024) das 16. Lebensjahr vollendet oder
  • als Auslandsösterreicher*in bis zum Ende des Einsichtszeitraumes für die Auflegung der Wählerverzeichnisse am 08.08.2024 auf Antrag in die Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.

Wahlkarten

Sie können Ihre Wahlkarte hier bis zum Mittwoch, 29.09.2024 (24:00 Uhr) elektronisch beantragen. Die Wahlkartenformulare sind voraussichtlich ab Anfang September 2024 verfügbar. Die Zusendung wird daher noch etwas dauern.

Persönlich können Sie Ihre Wahlkarte im Gemeindeamt (Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) ab Anfang September bis Freitag, den 27.09.2024, 12.00 Uhr, beantragen.

Wahlkartenabo für Menschen mit Behinderung

Damit nicht jede/r Wahlberechtigte bei jeder Wahl eine Wahlkarte beantragen muss, gibt es das kostenlose Wahlkartenabo für Menschen mit Behinderungen. Bei aufrechtem Wahlkartenabo sind keine weiteren Wahlkarten-Anträge erforderlich. Die Zusendung der Wahlkarten erfolgt dann amtswegig durch das Wahlamt.

Das Abo ist für Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen nicht möglich ist.

Das Wahlkartenabo gilt bis zum Wechsel des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde. Das Abo muss in der neuen Gemeinde neu beantragt werden. Im Falle einer Fehlzustellung der Wahlkarte aufgrund der Änderung des Hauptwohnsitzes oder der Zustelladresse, kann es zum Verlust des Wahlrechts kommen, wenn Sie die Gemeinde nicht entsprechend in Kenntnis gesetzt haben.

Das Wahlkartenabo gilt für Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen sowie für bundesweite Volksabstimmungen und Volksbefragungen.

Einfach den Antrag ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben in einem Kuvert oder per E-Mail an die Marktgemeinde Oberalm (gemeinde@oberalm.at) senden oder persönlich überbringen:

Antrag Wahlkartenabo für Menschen mit Behinderungen.