Damit nicht jede/r Wahlberechtigte bei jeder Wahl eine Wahlkarte beantragen muss, gibt es das kostenlose Wahlkartenabo für Menschen mit Behinderungen. Bei aufrechtem Wahlkartenabo sind keine weiteren Wahlkarten-Anträge erforderlich. Die Zusendung der Wahlkarten erfolgt dann amtswegig durch das Wahlamt.
Das Abo ist für Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen nicht möglich ist.
Das Wahlkartenabo gilt bis zum Wechsel des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde. Das Abo muss in der neuen Gemeinde neu beantragt werden. Im Falle einer Fehlzustellung der Wahlkarte aufgrund der Änderung des Hauptwohnsitzes oder der Zustelladresse, kann es zum Verlust des Wahlrechts kommen, wenn Sie die Gemeinde nicht entsprechend in Kenntnis gesetzt haben.
Das Wahlkartenabo gilt für Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen sowie für bundesweite Volksabstimmungen und Volksbefragungen.
Einfach den Antrag ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben in einem Kuvert oder per E-Mail an die Marktgemeinde Oberalm (gemeinde@oberalm.at) senden oder persönlich überbringen:
Antrag Wahlkartenabo für Menschen mit Behinderungen.