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Für unverbaute und unbefristete Baulandgrundstücke ist gemäß § 77b ROG 2009 ein Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag (IBB) zu leisten. Dieser Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres.
Abgabenschuldner sind gemäß § 77b Abs 3 ROG 2009 grundsätzlich die Eigentümer/innen der unverbauten und unbefristeten Baulandgrundstücke.
Auf die Gründe für eine mögliche Fristenhemmung gemäß § 77b Abs 2 ROG 2009 sowie Abgabenbefreiung gemäß § 77b Abs 3 ROG 2009 wird hingewiesen.
Unter den Voraussetzungen des § 5 Z 2 ROG 2009 kann der Bauland-Eigenbedarf vom Flächenausmaß abgezogen werden.
Gemäß § 77b Abs 6 ROG 2009 haben Abgabenschuldner/innen bei der Abgabenbehörde grundsätzlich für jedes Kalenderjahr bis zum 15. Mai des Folgejahres eine Abgabenerklärung einzureichen.
§ 77b Abs 6a ROG 2009 sieht jedoch vor, dass eine Abgabenerklärung automatisch für die Folgejahre gilt, wenn die Abgabenschuldner/innen keine weiteren Abgabeerklärungen einreichen und keine Aufforderung zur Einreichung ergeht.
Anbei finden Sie das Formular "IBB Selbsterklärung gemäß § 77b Abs 6 ROG", mit welchem eine Selbsterklärung für das vergangene Abgabenjahr abgegeben werden kann.