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Die Salzburger Landesregierung bewirkte mit der Abgabenverfahrensnovelle einige rechtliche Änderungen, wie die Salzburger Gemeinden ab 1.7.2025 ihre Abgaben und Gebühren vorzuschreiben haben.
Was ändert sich für Sie?
Die Vierteljahresvorschreibung der Hausbesitzabgaben (Müll, Wasser, Kanal, Grundsteuer, Zählermiete, usw.) wird nun auf zwei Zahlscheine gesplittet, da die Abgaben jeweils unterschiedliche Rechtsquellen haben:
- Abgaben mit Bescheid: für bestimmte Abgaben, wie z.B. die Abfallwirtschaftsgebühr, die Endabrechnung der Kanalbenützungsgebühr oder die Hundesteuer, erhalten Sie künftig einen rechtsverbindlichen Bescheid samt eigener Rechnung.
- Abgaben mit Rechnung: Für bescheidmäßig festgesetzte Beträge (z.B. Grundsteuer), Akontozahlungen (z.B. für die Kanalgebühr) oder privatrechtliche Entgelte (z.B. Kinderbetreuungsbeiträge), werden mittels Rechnung vorgeschrieben - ebenfalls mit eigener Rechnung.
ACHTUNG: Aufgrund der Trennung erhalten Sie künftig zwei unterschiedliche Rechnungen mit unterschiedlichen Zahlungsreferenzen! Durch das einfache Scannen des QR-Codes wird die Zahlung mit dem richtigen Betrag, der vorgegebenen Bankverbindung und vor allem mit der richtigen Zahlungsreferenz erstellt.
Tipp: Nutzen Sie den Abbuchungsservice (SEPA-Mandat) der Gemeinde! So vermeiden Sie Zahlungsverzögerungen oder Fristversäumnisse. Wir buchen alle fälligen Abgaben zuverlässig und pünktlich von Ihrem Konto ab. Die entsprechenden Vorschreibungen (Bescheide und Rechnungen) erhalten Sie weiterhin zur Information per Post oder auf Wunsch elektronisch.
SEPA-Formular
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Bettina Schuck (b.schuck@oberalm.at; + 43 6245/80735-13) gerne zur Verfügung.