Heiraten in Oberalm

Die standesamtliche Trauung – Ablauf, Vorbereitung und Kosten

 

Die standesamtliche Trauung ist der rechtlich verbindliche Beginn Ihrer Ehe. Damit Sie gut informiert und entspannt in diesen besonderen Moment starten können, haben wir für Sie die wichtigsten Schritte übersichtlich zusammengefasst.

 

1. Ort der standesamtlichen Trauung

Zu Beginn steht die Entscheidung, wo Sie heiraten möchten. Eine standesamtliche Trauung kann grundsätzlich in jedem Standesamt durchgeführt werden – unabhängig von Ihrem Wohnsitz. Sie sind daher nicht an Ihre Heimatgemeinde gebunden.


2. Trauung mit oder ohne Trauzeugen

Ob Sie mit Trauzeugen heiraten möchten, entscheiden Sie selbst.
Eine standesamtliche Trauung ist sowohl mit als auch ohne Trauzeugen möglich. Bitte geben Sie Ihre Entscheidung rechtzeitig bekannt.


3. Feststellung der Ehefähigkeit

Vor der Eheschließung ist die sogenannte Ermittlung der Ehefähigkeit erforderlich. Diese erfolgt durch ein Standesamt Ihrer Wahl und dient der Prüfung, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind.

Wichtige Ehehindernisse

  • Fehlender freier Wille
  • Scheinehe
  • Mangelnde Geschäftsfähigkeit/Ehemündigkeit
  • Blutsverwandtschaft
  • Adoptivverhältnis
  • Bestehende Ehe oder Partnerschaft

Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach Ihrer persönlichen Situation.
Eine detaillierte Übersicht finden Sie auf der Website von oesterreich.gv.athttps://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/heirat/3/Seite.070100
Bitte beachten Sie: Die Feststellung der Ehefähigkeit ist maximal sechs Monate gültig.


4. Terminvereinbarung

Wir empfehlen eine frühzeitige Terminvereinbarung, insbesondere bei beliebten Hochzeitsterminen.

In der Marktgemeinde Oberalm finden an Sonn- und Feiertagen keine Trauungen statt.


5. Gebühren

Für die standesamtliche Trauung fallen gesetzlich geregelte Gebühren an, diese finden sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/heirat/3/Seite.070100 

Diese Gebühren fallen mit der Buchung Ihres Trauungstermines an.


6. Ablauf der standesamtlichen Trauung

Die Trauung selbst dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten.

  • Sie werden im Standesamt empfangen und betreten den Trausaal, oft begleitet von Musik.
  • Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte führt durch die Zeremonie und stellt die rechtlich vorgeschriebene Frage nach Ihrem Ehewillen.
  • Mit Ihrem beiderseitigen „Ja-Wort“ sind Sie rechtsgültig verheiratet.
  • Auf Wunsch folgt ein persönliches Eheversprechen sowie der Ringtausch.
  • Anschließend wird die Niederschrift verlesen und von Ihnen sowie gegebenenfalls den Trauzeugen unterzeichnet.
  • Die Trauung endet offiziell, und Sie verlassen den Trausaal als verheiratetes Paar.

Wenn für Sie die Eheschließung nicht in Frage kommt, haben Sie die Möglichkeit in unserem Standesamt als Alternative eine eingetragene Partnerschaft zu begründen: 

Die eingetragene Partnerschaft bietet Paaren in Österreich eine rechtliche Grundlage für ihre Beziehung, unabhängig vom Geschlecht. Sie umfasst ähnliche Rechte und Pflichten wie die Ehe, insbesondere in Bereichen wie Erbrecht, Sozialversicherung und Steuerrecht. 

Die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft, Entscheidung für die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft und Vertrauensbeziehung, findet ebenfalls im Standesamt statt. Um eine eingetragene Partnerschaft zu begründen, müssen beide Partner volljährig sein und dürfen nicht bereits verheiratet oder verpartnert sein. Die erforderlichen Dokumente, wie Geburtsurkunden, Nachweise über den Familienstand, sind identisch mit denen für eine Eheschließung. Im Gegensatz zur Ehe gibt es in der eingetragenen Partnerschaft keine Verlobung.

Weitere Informationen und eine vollständige Übersicht der rechtlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft können Sie auf der offiziellen Website oesterreich.gv.at nachlesen. 

Die Seite bietet aktuelle Hinweise zu erforderlichen Unterlagen, Ablauf und rechtlichen Wirkungen.

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/eingetragene_partnerschaft/Seite.1890200

Ganz gleich, ob Sie sich für die Ehe oder die eingetragene Partnerschaft entscheiden – beide Optionen schaffen eine verlässliche rechtliche Grundlage und ermöglichen ein respektvolles und gleichberechtigtes Miteinander in der partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft. Die Wahl richtet sich individuell nach Ihren persönlichen Vorstellungen und Lebensentwürfen und bietet Ihnen in jedem Fall Sicherheit und Wertschätzung.


7. Ihre persönliche To-do-Liste Ihre Eheschließung bzw. eingetragene Partnerschaft

  • Entscheidung ob standesamtliche Trauung oder eingetragene Partnerschaft
  • Festlegung Ihrer Termine
  • Wahl des Standesamtes bzw. Trauungsortes
  • Entscheidung über Trauzeugen
  • Terminvereinbarung zur Ermittlung der Ehefähigkeit
  • Besprechung des Ablaufs mit der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten

 

Zuständig


Petra Holl
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FunktionAmtsleiterin
NamePetra Holl
Telefon+43 6245 807 35 14
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Barbara Haslauer
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Christine Innerhofer - 2025
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FunktionMeldeamt/Standesamt
NameChristine Innerhofer
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BüroErdgeschoß