Bitte mitbringen:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Heiratsurkunden von Vorehen,
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein
Weitere Informationen finden sie hier - Anmeldung zur Eheschließung (oesterreich.gv.at)