Formulare

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Bei Inanspruchnahme der Funktion Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID) gibt es im Gebührengesetz beiträgsmäßige Begünstigungen für die Einreichung von Ansuchen und Beilagen. Siehe § 14 TP 5 Abs 1a GebG - elektronische Beilagen.

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