Impressum |Sitemap |Cookies |Barrierefreiheit |Datenschutz
Navigation: Startseite > Leben in Oberalm > Meine Seite
Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.
Krankenversicherungsträger (→ SV)
Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) übernommen werden.
Alleinerziehung
Arten von Beschäftigung
Erben und Vererben
Menschen mit Behinderungen
Pension
Vereine