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Wird ein Gebäude oder Nutzungsobjekt in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen, wie z.B. Zeitungsinseraten oder Inseraten in elektronischen Medien, angeboten, muss die Verkäuferin/der Verkäufer bzw. die Vermieterin/der Vermieter bzw. Verpächterin/Verpächter bzw. die beauftragte Immobilienmaklerin/der beauftragte Immobilienmakler in der Anzeige den Heizwärmebedarf (HWB) und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (f GEE) angeben.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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