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Anbringen

Das „Anbringen“ stellt einen Sammelbegriff für Anträge, Gesuche, Anzeigen oder Beschwerden verwendet. Grundsätzlich handelt es sich um eine offizielle Kommunikation zwischen einer Behörde und einem Antragssteller.

Abringen werden in § 13 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt.

Kann ein Anbringen zurückgezogen werden?

Ja, Anbringen können unabhängig vom Status des Verfahrens zurückgezogen werden.

Informationen zu aktuellen Volksbegehren: Bundesministerium für Inneres

Kundmachungen zu Sitzungen der Gemeindevertretung sowie deren Ausschüsse: Bürger-Infoportal